Schweiz: Standesinitiative für ein Verbot von 'Killerspielen'
23.05.09 - Bei der Schweizer Bundesversammlung ging am Mittwoch eine Standesinitiative ein, die unter anderem ein Verbot von 'Killerspielen' fordert. Der Initiator ist der Kantonsrat von Sankt Gallen.
Deutschland wird als Vorbild für seine Vorstellungen genannt, wo es ein äußerst strenges Jugendschutzgesetz und Prüfstellen für Computerspiele gebe. Diese sollen seinen Vorstellungen nach auch in der Schweiz eingeführt werden, da sich Selbstverpflichtungen der Händler als nicht wirksam und der sog. 'Brutalo-Artikel' 135 im Strafgesetzbuch als nicht anwendbar erwiesen hätten.
Der Artikel verbietet u.a. 'eindringliche' Abbildungen 'grausamer Gewalttätigkeiten', sofern sie 'die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen'.
Ein neues Gesetz soll ausdrücklich die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, das Verkaufen und das Weitergeben von Spielen verbieten, in denen 'grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen zum Spielerfolg beitragen'. Die christlische Partei CVP ist der eigentlicher Urheber der Initiative. Sie hat in Sankt Gallen einen parlamentarischen Vorstoß mit der Begründung eingebracht, dass sich ein 'zunehmender Zusammenhang zwischen gewalttätigem Verhalten und dem Konsum von Killerspielen'feststellen lassen würde.
Schon im April hatte der Große Rat von Bern eine ähnliche Initiative vorgelegt. Dahinter steht vor allem der Sozialdemokrat Roland Näf und seine 'Vereinigung gegen mediale Gewalt' (VGMG), in dessen Vorstand auch die SP-Nationalrätin Evi Allemann sitzt. Für den Fall, dass seine Standesinitiative scheitert, hat Näf bereits eine Volksinitiative angekündigt.
Schweiz: Standesinitiative für ein Verbot von 'Killerspielen'
23.05.09 - Bei der Schweizer Bundesversammlung ging am Mittwoch eine Standesinitiative ein, die unter anderem ein Verbot von 'Killerspielen' fordert. Der Initiator ist der Kantonsrat von Sankt Gallen.
Deutschland wird als Vorbild für seine Vorstellungen genannt, wo es ein äußerst strenges Jugendschutzgesetz und Prüfstellen für Computerspiele gebe. Diese sollen seinen Vorstellungen nach auch in der Schweiz eingeführt werden, da sich Selbstverpflichtungen der Händler als nicht wirksam und der sog. 'Brutalo-Artikel' 135 im Strafgesetzbuch als nicht anwendbar erwiesen hätten.
Der Artikel verbietet u.a. 'eindringliche' Abbildungen 'grausamer Gewalttätigkeiten', sofern sie 'die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen'.
Ein neues Gesetz soll ausdrücklich die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, das Verkaufen und das Weitergeben von Spielen verbieten, in denen 'grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen zum Spielerfolg beitragen'. Die christlische Partei CVP ist der eigentlicher Urheber der Initiative. Sie hat in Sankt Gallen einen parlamentarischen Vorstoß mit der Begründung eingebracht, dass sich ein 'zunehmender Zusammenhang zwischen gewalttätigem Verhalten und dem Konsum von Killerspielen'feststellen lassen würde.
Schon im April hatte der Große Rat von Bern eine ähnliche Initiative vorgelegt. Dahinter steht vor allem der Sozialdemokrat Roland Näf und seine 'Vereinigung gegen mediale Gewalt' (VGMG), in dessen Vorstand auch die SP-Nationalrätin Evi Allemann sitzt. Für den Fall, dass seine Standesinitiative scheitert, hat Näf bereits eine Volksinitiative angekündigt.
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